Wie profitiere ich vom Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen?
Wir ermöglichen unseren Kunden einen einfachen Kauf unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben* und mit einem Minimum an Aufwand.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Einleitung:
Das Gesetz ist neu und bietet Interpretationsspielraum und ist aus unserer Sicht fast unmöglich rechtssicher umzusetzen.
Die Gesetzesänderung ist gut gemeint und grundsätzlich richtig, aber die Umsetzung ist (noch) nicht durchdacht. Wir erwarten in nächster Zeit Auslegungshinweise der Finanzbehörden, um mehr Rechtssicherheit zu bekommen.
Im Rahmen unserer Bestellabwicklung versuchen wir, stets auf Basis der rechtlichen Grundlagen, den Anforderungen gerecht zu werden.
Das bedeutet mehr Sicherheit für Sie als Kunde und für uns als Verkäufer.
"Die Steuer ermäßigt sich
auf 0 Prozent für
die folgenden Umsätze:"
UStG §12: Steuersätze
Aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG)§ 12 Steuersätze
(https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html):
"Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
- die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
- den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
- die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt."
Unsere Interpretation:
(ohne Gewähr)
- Rechnungsempfänger*in muss Anlagenbetreiber*in sein.
Spätere Rechnungsänderungen sind nicht möglich!
D.h. dass Sie nicht im Namen anderer bestellen dürfen und Sie die Anlage auch auf Ihren Namen im Marktstammdatenregister anmelden müssen. Überlegen Sie sich also unbedingt vor dem Kauf, wer der Anlagenbetreiber*in sein soll und sprechen Sie es mit Ihrem Steuerberater vor der Bestellung ab. Bestellen Sie auch nicht für andere mit.
Das bedeutet auch, dass Sie die Anlage nicht weiterveräußern oder ausführen dürfen.
Umfang & Regelungen:
Die Regelung gilt für Photovoltaikmodule einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und Speicher sowie die Installation.
Bedeutet demnach, nach unserer Interpretation, dass auch Unterkonstruktionen, Kabel, Stecker dazuzählen, Heizstäbe, Ohmpiloten, Wallboxen aber wohl nicht dazu gezählt werden.
Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl installiert wird.
Was "in der Nähe" bedeutet, ist unklar. Klar ist aber, dass es nicht auf Gewerbeeinheiten geht oder Wohnmobilen, Yachten oder Freiflächen.
Ein Nachweis kann ein Auszug des Marktstammdatenregisters sein, ggf. sind aber auch weitere Nachweise, wie Grundbuchauszüge notwendig.
Zu Ihrer Bestellung:
Bitte berücksichtigen Sie diese Hinweise:
Sollten Sie mehrere Anlagen bei uns gleichzeitig bestellen wollen, machen Sie unbedingt mehrere Bestellungen daraus. Ein Installationsort = eine Bestellung.
(Falls Sie einen niedrigeren Staffelpreis bekommen würden, werden wir ihnen den natürlich gewähren. Sollten Sie z.B. noch zusätzlich 1-2 Module für ein Wohnmobil mitbestellen wollen, können wir Ihnen das auch liefern, es muss jedoch eine separate Bestellung sein, die wir mit 19% besteuern müssen.)
Wir weisen auch darauf hin, die USt. nicht zu umgehen, indem Sie mehrere Bestellungen unter 30kWp aufgeben.
Wir gehen davon aus, dass Smart Meter ebenfalls mit 0% besteuert werden können. Bei Garantieverlängerungen, für z.B. Wechselrichter, ist es unklar.
So einfach geht die Bestellung
mit 0% Steuer bei ArekF.de:
1. Produktvariante mit 0% USt. wählen.
2. Ihre Bestellung abschließen.
3. Bestätigung online signieren.